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12.12.2008 12:44 Uhr
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Was bedeutet eigentlich schariakonforme Geldanlage?

Weite Teile des westlichen Finanzsystems sind mit den religiösen Vorstellungen vieler Muslime nicht vereinbar. Grundsätzlich gilt im Islam ein Zinsverbot. Wer Glauben und Geldanlage in Einklang bringen will, dem setzt das islamische Recht der Scharia enge Grenzen: Verboten sind Spekulationen, Kreditgeschäfte und jegliche Finanzvorhaben, in denen Zinsen eine Rolle spielen. Daneben halten sich strenggläubige Muslime an eine Reihe sozialer und ethischer Richtlinien, die ihnen zum Beispiel die Beteiligung an der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern, Pornografie oder Alkohol verbieten.

Wie spart ein religiöser Mensch?
Generell erlaubt sind die Finanzierung von Investitionen, Vermietungsgeschäfte und die direkte Beteiligung an Unternehmen, zum Beispiel in Form von Aktien. Speziell auf islamische Anleger ausgelegte Aktienfonds - sogenannte schariakonforme Produkte - gibt es deshalb auch in Deutschland schon seit Jahren. Bei der Auswahl der Unternehmen überwacht meist ein religiöser Beirat die Arbeit der Fondsmanager.

Streng nach den Sharia-Regeln lässt die Deutsche Bank zum Beispiel den „CROCI Islamic Global Index“ zusammenstellen. Das heißt: Für den Index kommen nur Firmen infrage, die weder mit Alkohol, Tabak, Drogen, Schweinefleisch, Waffen, Prostitution noch mit Glücksspielen Geld verdienen. Fast-Food- und Hotelketten fallen damit ebenso weg wie Airlines, Einzelhändler oder Flugzeugbauer.

Die Auswahlkriterien islamischer Anlageprodukte ähneln im Prinzip dem Aufbau von Ethik-Indizes und nach ethischen Gesichtspunkten zusammengestellten Aktienfonds. Die strenge Vorauswahl nach den Regeln des Islam bietet unverhoffte Vorteile - auch für Ungläubige. Denn Banken und stark verschuldete Unternehmen kommen von vornherein nicht in Frage. In turbulenten Phasen bleiben islamisch-orientierte Anlagen vergleichsweise stabil. Allerdings steigen sie bei starken Aufwärtsbewegungen nicht so schnell.

Neben der Chemiebranche gelten auch Unternehmen aus der Erdöl-Branche als Klassiker des islamischen Investments. Ein Aktienbesitz folgt dabei dem sogenannten Muscharaka-Prinzip: Unternehmer und Investor teilen sich anteilig Gewinn und Verlust aus dem laufenden Geschäft. Rechtsgelehrte sehen darin weder Spekulation noch unzulässiges Zinsgeschäft.

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