Fernab jeglicher Realität erscheint ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden zum Nachteil eines Dubai-Urlaubers. Der Urlauber klagte wegen Minderung seiner Pauschalreise nach Dubai. Er hatte das Pech einen Hotelstrand vorzufinden, der mit Warntafeln vor dem Baden bei Öl im Wasser versehen war. Das Wasser selbst schien bei seinem Aufenthalt aber unbefleckt. Er konnte dem Gericht nur Fotos der Warntafeln vorlegen. Das Gericht schmetterte sein Klage ab. Gut, das kann man so sehen, aber die Begründung des Gerichts scheint fern jeglicher Realität zu sein. Es heißt: „Wer in ein Land wie Dubai reist, muss grundsätzlich damit rechnen, dass der Strand durch Öl verschmutzt sein könnte. Der Reiseveranstalter muss auf dieses Risiko nicht ausdrücklich aufmerksam machen“, entschied das Amtsgericht Baden-Baden (Aktenzeichen 16 C 255/05). „In einem Land, das überwiegend von der Förderung von Öl lebt, komme es durch den damit verbundenen Tankerverkehr fast zwangsläufig zu Ölverschmutzungen im Meer. Dass dies in einem Land wie Dubai prinzipiell nicht auszuschließen ist, liege auf der Hand.“ Ansprüche gegenüber dem Veranstalter wies das Gericht zurück. Wäre also das Meer tatsächlich verschmutzt gewesen, hätte das Urteil nicht anders lauten können, denn „niemand hat den Reisenden gezwungen, in solch einem Land Urlaub zu machen. Vom Risiko einer Ölverschutzung muss jeder Urlauber wissen, aber nicht das Reisebüro. Das Urteil stammt zwar aus dem Jahre 2006, ist aber rechtskräftig geworden.