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26.10.2008 21:24 Uhr
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Autolärm in Dubai ist kein Reisemangel

Auf Nachfrage von Reiseziel-Dubai.de ist noch immer ein Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahre 2005 gültig, das einem Pauschalurlauber, der in Dubai ein „zentral gelegenes“ Hotel gebucht hatte, keine Entschädigung wegen Autolärms zusteht.
Der Kläger hatte bewusst ein Hotel in der Stadtmitte von Dubai gebucht, aber nicht bedacht, dass das Hotel in einer der verkehrsreichsten Straßen Dubais liegt. Der ständige Lärm und vor allem das ständige Hupkonzert hätten ihn kaum schlafen lassen.

Doch mit dieser Begründung hatte er vor Gericht keine Chance. Im schriftlichen Urteil steht sinngemäß, wer ein solches Hotel in solcher Lage bucht, muss damit rechnen, dass er in einer „turbulenten, verkehrsreichen Umgebung“ landet. In einer solchen „modernen boomenden Metropole“ könnte kein Urlauber einen „beschaulichen autofreien Bereich“ erwarten. Dies müsse jedem Dubai-Urlauber bekannt sein. Deshalb handele es sich nicht um einen entschädigungspflichtigen Reisemangel. (AmG Köln, 133 C 428/05).

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