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02.02.2009 12:57 Uhr
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Dubai/VAE: Doppelbesteuerungsabkommen gilt rückwirkend ab 1. Januar

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt. In dem neuen DBA wird unter anderem der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr an den neuen OECD-Standard angepasst. Zudem wurde ein weit reichender Informationsaustausch vereinbart. Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Sonderklausel gegen einen Abkommensmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren wird eine Quellensteuer eingeführt.

Deutschland wird zukünftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden. Beide Seiten haben vereinbart, das DBA zügig zu unterzeichnen, gelten soll es rückwirkend zum 1. Januar 2009, so das Bundesministerium der Finanzen in einer Pressemitteilung.

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