Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Der Reisepass/vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die Einreise mit Personalausweis oder einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der zum Teil noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen.
Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass
(vorläufiger Reisepass) durch das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt
werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei
erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE
ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem
ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass wir hiervon vorher unterrichtet werden. Verbindliche
Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax:
030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de
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