Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die hier aufgeführten Einreisebestimmungen für Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der genannten Einreisebestimmungen können wir keine Gewähr übernehmen. Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen werden nur von der zuständigen Botschaft oder einem Konsulat erteilt.

VAE Botschaft Berlin
Vertretungen Vereinigte Arabische Emirate (VAE) in Deutschland
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Berlin
Hiroshimastraße 18-20, 10785 Berlin
Tel.: 0049-30-516 51-6
 Fax: 0049-30-516 51-900

VAE Botschaft Bonn
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – Außenstelle Bonn
Erste Fährgasse 6, 53113 Bonn
Tel.: 0049-228-26 70 70
Fax: 0049-228-267 07 14

VAE Generalkonsulat München
Generalkonsulat der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – München
Lohengrinstraße 21, 81925 München
Tel.: 0049-89 412 00 10
 Fax: 0049-89 47 077 020

Reisepass

Die Einreise nach Dubai und in die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate ist nur mit einem Reisepass oder vorläufigem Reisepass möglich. Dieser muss NACH der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Kinderreisepass
Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder bereits ab der Geburt bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Sofern Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein sollten, sind diese Einträge nicht mehr gültig. Eltern sollten deshalb bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig.

Personalausweis
Die Einreise nach Dubai und in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich!

Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten

Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch das Deutsche Generalkonsulat in Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.