Die hier aufgeführten Einreisebestimmungen für Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der genannten Einreisebestimmungen können wir keine Gewähr übernehmen. Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen werden nur von der zuständigen Botschaft oder einem Konsulat erteilt. VAE Botschaft Berlin Vertretungen Vereinigte Arabische Emirate (VAE) in Deutschland Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Berlin Hiroshimastraße 18-20, 10785 Berlin Tel.: 0049-30-516 51-6 Fax: 0049-30-516 51-900 VAE Botschaft Bonn Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – Außenstelle Bonn Erste Fährgasse 6, 53113 Bonn Tel.: 0049-228-26 70 70 Fax: 0049-228-267 07 14 VAE Generalkonsulat München Generalkonsulat der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – München Lohengrinstraße 21, 81925 München Tel.: 0049-89 412 00 10 Fax: 0049-89 47 077 020
Die Einreise nach Dubai und in die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate ist nur mit einem Reisepass oder vorläufigem Reisepass möglich. Dieser muss NACH der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kinderreisepass Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder bereits ab der Geburt bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Sofern Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein sollten, sind diese Einträge nicht mehr gültig. Eltern sollten deshalb bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig.
Personalausweis Die Einreise nach Dubai und in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich!
Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch das Deutsche Generalkonsulat in Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.