Zollvorschriften für Dubai

Erlaubt ist die zollfreie Einfuhr von Geschenken, die einen Wert von 3000 Dirham nicht übersteigen, 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak und 4 Liter Alkohol. Bargeld darf bis zu einer Höhe von 40.000 Dirham eingeführt werden. Folgende Gegenstände dürfen neben persönlichem Reisebedarf ebenfalls eingeführt werden: Foto- und Videokamera inklusiv Zubehör, tragbare Musikgeräte, CD und DVD Player, Handys, tragbare Fernsehgeräte, Notebooks, Kinderwagen, Rollstühle und Sportausrüstungen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.dxbcustoms.gov.ae

Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteneinfuhr in die VAE enthält die Internetseite www.moh.gov.ae

Drogenbesitz und -konsum

An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.

Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.